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Luxemburger Gericht genehmigt Übertragung von 25 % an Delfin durch Del-Vecchio-ErbenLuxemburger Richter haben die Übertragung von 25 % an Delfin, die Paola und Luca Del Vecchio gehören, auf eine ihnen gehörende Gesellschaft genehmigt und damit ein gesetzliches Verbot der Verpfändung von Aktien umgangen und eine Umstrukturierung der Holding ermöglicht.
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