Luxemburger Gericht genehmigt Übertragung von 25 % an Delfin durch Del-Vecchio-Erben
Wie MF-Milano Finanza berichtet, haben Luxemburger Richter Paola und Luca Del Vecchio grünes Licht gegeben, ihre jeweiligen 12,5 %-Anteile an Delfin auf eine ihnen gehörende Unternehmensgesellschaft zu übertragen. Diese Operation ermöglicht es den Erben, das gesetzliche Verbot der Verpfändung von Delfin-Aktien zu umgehen und damit die Umstrukturierung der Holdinggesellschaft freizusetzen. Delfin hält bedeutende Anteile an großen Unternehmen: 32,4 % an EssilorLuxottica, 17,5 % an MPS, 10 % an Generali, 2,7 % an Unicredit und 28 % an Covivio.
Was wir wissen
Luxemburgische Richter genehmigten die Übertragung von 25 % der von Paola und Luca Del Vecchio gehaltenen Delfin-Anteile.
▤ 1 Quellen›
Delfin hält Beteiligungen an EssilorLuxottica (32,4 %), MPS (17,5 %), Generali (10 %), Unicredit (2,7 %) und Covivio (28 %).
▤ 1 Quellen›
Die Übertragung erfolgt an eine Unternehmensgesellschaft, die den Geschwistern gehört.
▤ 1 Quellen›
Die Transaktion umgeht ein satzungsmäßiges Vetorecht gegen die Verpfändung von Delfin-Aktien.
▤ 1 Quellen›
Jedes Geschwisterkind hält einen Anteil von 12,5 % an Delfin.
▤ 1 Quellen›
Luxemburger Richter haben die Übertragung von 25 % an Delfin, die Paola und Luca Del Vecchio gehören, auf eine ihnen gehörende Gesellschaft genehmigt und damit ein gesetzliches Verbot der Verpfändung von Aktien umgangen und eine Umstrukturierung der Holding ermöglicht.
Vorläufig · 1 QuellenLive-Berichte
Alle ansehenKommentare 0
Diskutiere dieses Ereignis in dauerhaften Threads. Der Live-Chat bleibt getrennt.
Noch keine Kommentare. Starte die Diskussion.