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Luxemburger Gericht genehmigt Übertragung von 25 % an Delfin durch Del-Vecchio-Erben

Luxemburg·
DoseFix EditorialSynthese aus mehreren Quellen

Wie MF-Milano Finanza berichtet, haben Luxemburger Richter Paola und Luca Del Vecchio grünes Licht gegeben, ihre jeweiligen 12,5 %-Anteile an Delfin auf eine ihnen gehörende Unternehmensgesellschaft zu übertragen. Diese Operation ermöglicht es den Erben, das gesetzliche Verbot der Verpfändung von Delfin-Aktien zu umgehen und damit die Umstrukturierung der Holdinggesellschaft freizusetzen. Delfin hält bedeutende Anteile an großen Unternehmen: 32,4 % an EssilorLuxottica, 17,5 % an MPS, 10 % an Generali, 2,7 % an Unicredit und 28 % an Covivio.

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Luxemburg

Was wir wissen

Luxemburgische Richter genehmigten die Übertragung von 25 % der von Paola und Luca Del Vecchio gehaltenen Delfin-Anteile.

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Delfin hält Beteiligungen an EssilorLuxottica (32,4 %), MPS (17,5 %), Generali (10 %), Unicredit (2,7 %) und Covivio (28 %).

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Die Übertragung erfolgt an eine Unternehmensgesellschaft, die den Geschwistern gehört.

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Die Transaktion umgeht ein satzungsmäßiges Vetorecht gegen die Verpfändung von Delfin-Aktien.

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Jedes Geschwisterkind hält einen Anteil von 12,5 % an Delfin.

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Genehmigung der Delfin-Aktienübertragung

Luxemburger Richter haben die Übertragung von 25 % an Delfin, die Paola und Luca Del Vecchio gehören, auf eine ihnen gehörende Gesellschaft genehmigt und damit ein gesetzliches Verbot der Verpfändung von Aktien umgangen und eine Umstrukturierung der Holding ermöglicht.

Vorläufig · 1 Quellen

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